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Kontakt

Telefon: 01718161061
 

E-mail: info@verkehrswacht-muenchberg.de
 

Anschrift: Gebietsverkehrswacht Münchberg e.V.
                    Hintere Höhe 30
                    95213 Münchberg

Impressum

Gebietsverkehrswacht Münchberg e.V.

Hintere Höhe 30
95213 Münchberg
Deutschland
Telefon: 01718161061
E-Mail: info@verkehrswacht-muenchberg.de

 

Vertretungsberechtigter Vorstand: Gernot Schuler (1. Vorstand)

 

Vereinsregister: Amtsgericht Hof, 479

 

Die Euröpäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter: 
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

Angaben gemäß § 5 TMG

 

 

Bildnachweis:

 

Einige auf dieser Website verwendeten Bilder stammen von www.pixabay.de und www.unsplash.com.

Datenschutz

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist:

Gebietsverkehrswacht Münchberg e.V.
Gernot Schuler
Hintere Höhe 30
95213 Münchberg

Telefon: 01718161061
E-Mail: info@verkehrswacht-muenchberg.de

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Webseite.
Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns sehr wichtig.
Nachgehend informieren wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten.

 

1. Datenschutz im Allgemeinen

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. 

Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift oder eMail-Adresse) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung NICHT an Dritte weitergegeben.
 

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassund auf unserer Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber.
Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben. Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website
zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens
verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.


2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen
Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit
widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die
Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom
Widerruf unberührt.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_li
nks-node.html.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Auskunft, Sperrung, Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Widerspruch gegen Werbe-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.
 

3. Datenerfassung auf unserer Website

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- Browsertyp und Browserversion
- verwendetes Betriebssystem
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- IP-Adresse

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Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

Kontaktformular und Buchungsformular für Fahrtrainings

Wenn Sie uns per Kontakt- oder Buchungsformular Anfragen oder Daten zukommen lassen, werden Ihre Angaben inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage bzw. Buchung und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung der in die Webformulare (Kontaktformular, Anmeldeformular für Buchung von Fahrtrainings) eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose
Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Die von Ihnen in den Webformularen (Kontaktformular, Anmeldeformular für Buchung von Fahrtrainings) eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Verarbeiten von Daten (Kunden- und Vertragsdaten)

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.

Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Datenübermittlung bei Vertragsschluss für Dienstleistungen und digitale Inhalte

Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut.

Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht.

Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
 

Münchberg, Oktober 2025

Haftungsausschluss

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Urheberrecht

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Satzung

Satzungsneufassung

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen Deutsche Verkehrswacht - Gebietsverkehrswacht Münchberg e.V., Sitz des Vereins ist Münchberg

(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(3) Die Deutsche Verkehrswacht - Verkehrswacht Münchberg e.V., wurde am 11.11.1959 gegründet und am 04.02.1960 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Münchberg (jetzt Amtsgericht Hof) eingetragen.

(4) Der Tätigkeitsbereich umfasst das Gebiet des ehemaligen Landkreises Münchberg nach dem Stand vom 30.06.1972.

§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit

(1) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Satzungen der Deutschen Verkehrswacht e.V., der Landesverkehrswacht Bayern e.V., in freiwilliger Mitarbeit aller Mitglieder und in eigener Initiative seiner Gliederungen

a) die Verkehrssicherheit zu fördern,
b) Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung zu betreiben,
c) Verkehrsunfälle durch geeignete Maßnahmen zu verhüten,
d) die berechtigten Interessen aller Verkehrsteilnehmer auf ausreichende Sicherheit im Straßenverkehr zu vertreten,
e) seine Mitglieder, alle Verkehrsteilnehmer und die Behörden in Fragen der Verkehrssicherheit, der Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung zu beraten.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Ein Gewinn wird nicht erstrebt. Die Mitglieder erhalten keinen Gewinnanteil und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig große Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in ersten Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

(4) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des
Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

§ 3 Mitgliedschaft

( 1 ) Die Gebietsverkehrswacht Münchberg e.V. hat ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.

(2) Ordentliche Mitglieder der Gebietsverkehrswacht Münchberg e.V. können sein
a) natürliche Personen,
b) juristische Personen,
c) Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Verbände und sonstige Vereinigungen.

(3) Über die Aufnahme eines ordentlichen Mitgliedes und über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

(4) Die ordentlichen Mitglieder der Gebietsverkehrswacht Münchberg e.V. sind gleichzeitig ordentliche Mitglieder der Landesverkehrswacht Bayern e.V. und der Deutschen Verkehrswacht. Die Beendigung der Mitgliedschaft bei der Gebietsverkehrswacht Münchberg e.V. bewirkt gleichzeitig die Beendigung der Mitgliedschaft bei der Landesverkehrswacht und der Deutschen Verkehrswacht.

(5)
 a) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluß oder Tod.
b) Der Austritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres zulässig und muß bis spätestens 30.09. d. J. schriftlich erklärt werden.
c) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es gröblich gegen die Zwecke der Gebietsverkehrswacht Münchberg e.V. verstößt, wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens im Straßenverkehr rechtskräftig verurteilt worden ist, sonst ein Verhalten zeigt, das geeignet ist, das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit zu schädigen oder mit der Zahlung von zwei Jahresbeiträgen und mehr im Rückstand ist.

Über den Ausschluss beschließt der geschäftsführende Vorstand. Der Ausschluss ist dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefes mit Rückschein bekanntzugeben. Gegen diese Entscheidung ist binnen einer Frist von zwei Wochen die Beschwerde an die Mitgliederversammlung zulässig. Sie muß binnen dieser Frist bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

§ 4 Beitrag

(1) Jedes ordentliche Mitglied hat einen Jahresbeitrag in Höhe von Euro 6,00 -- i. W.--Sechs-- zu entrichten.

(2) Der Beitrag ist im Voraus bis spätestens 31. März d. J. zu entrichten.

§ 5 Verhältnis zur Landesverkehrswacht und zur Deutschen Verkehrswacht

(1) Um den Verkehrssicherheitsgedanken nach einheitlichen Grundsätzen und geschlossen auch im Gebiet der Gebietsverkehrswacht Münchberg e.V. Geltung zu verschaffen, wird sie die für verbindlich erklärten Beschlüsse der Deutschen Verkehrswacht eV und der Landesverkehrswacht Bayern e.V. durchführen, soweit sie sich auf den Zweck der Deutschen Verkehrswacht gemäß § 2 ihrer Satzung beziehen.

(2) Die Gebietsverkehrswacht Münchberg e.V. erkennt an, daß sie das Recht zur Führung dieser Bezeichnung nur hat, wenn sie in ihrer Satzung die zur Wahrung einer einheitlichen Arbeit der Deutschen Verkehrswacht beschlossenes Mindesterfordernis aufnimmt.

(3) Alle Angelegenheiten, die sich auf das von ihr betreute Gebiet beziehen, regelt die Gebietsverkehrswacht Münchberg e.V. mit den hierfür zuständigen Behörden selbständig. Für Angelegenheiten überregionalen Charakters schaltet sie die Landesverkehrswacht Bayern e.V. und die Deutsche Verkehrswacht ein.

§ 6 Organe

Organe des Vereins sind:
(a) die Mitgliederversammlung,
(b) der Vorstand.


§ 7 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie setzt sich zusammen aus den Mitgliedern gemäß § 3 und 10 der Satzung.

(2) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr durch den Vorstand einzuberufen. Sie soll bis spätestens 1. Juli des jeweiligen Jahres stattfinden. Alle ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder des Vereins sind unter Bekanntgabe einer Tagesordnung mindestens 3 Wochen vorher durch örtliche Presseveröffentlichung einzuladen. Die Mitgliederversammlung ist auch einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.

(3) Anträge für die Tagesordnung der Mitgliederversammlung können von jedem Mitglied (§ 3) oder Beiratsmitglied (10) gestellt werden. Sie müssen eine Woche vor dem Versammlungstag beim Vorstand des Vereins schriftlich eingegangen sein und müssen der Tagesordnung zugesetzt werden.

(4) Die Mitgliederversammlung nimmt den Tätigkeits- und Kassenbericht entgegen und beschließt die Entlastung des Vorstandes, wählt den Vorstand und soweit erforderlich, den Beirat auf die Dauer von jeweils zwei Jahren, wählt für jedes Jahr zwei Rechnungsprüfer, die über das Ergebnis ihrer Prüfung zu berichten haben, beschließt über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und behandelt die vom
Vorstand aufgestellte Tagesordnung.

( 5 ) Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, im Übrigen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

(5) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, welches vom Versammlungsleiter und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.

§ 8 Vorstand

( 1 ) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden sowie 1-2 stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und Schriftführer. Die Mitgliederversammlung kann einen hauptamtlichen tätigen Geschäftsführer ebenfalls zum Vorstandsmitglied wählen. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis Nachfolger ordnungsgemäß gewählt worden sind. Scheidet während der Wahlperiode ein Mitglied des Vorstandes aus, kann der verbleibende Vorstand ein Mitglied zum kommissarischen Nachfolger bestimmen.

(2) Er ist Vorstand Sinne des § 26 BGB. Jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes (Abs. (1) ist allein zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins befugt.

(3) Der Vorstand leitet den Verein und beschließt über alle Angelegenheiten, soweit sie nicht nach der Satzung in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 seiner Mitglieder an dem Beschluss mitgewirkt haben.


§ 9 Erweiterter Vorstand

entfällt.


§ 10 Beirat

(1 ) Die Gebietsverkehrswacht Münchberg eV kann als sachverständiges Gremium einen Beirat bilden.
Er setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Vorstandes ( § 8 ) sowie aus Mitgliedern, deren Aufnahme in den Beirat auf Grund ihrer Fachkenntnisse, ihrer Erfahrungen und Tätigkeit im Verkehrswesen nach dem Vorschlag des Vorstandes ( § 8 ) beschlossen wird. In begründeten Fällen können auch Nichtmitglieder in den Beirat aufgenommen werden.

(2) Aufgabe des Beirates ist es, den Vorstand in der Verkehrswachtsarbeit zu unterstützen und zu beraten. Die Beschlüsse des Beirates gelten für den Vorstand als Empfehlungen.

(3) Die Amtszeit der berufenen Mitglieder beträgt 2 Jahre. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, kann der Vorstand für den Rest der Amtszeit ein neues Mitglied für den Beirat bestellen. Der Beirat nimmt an den Sitzungen des Vorstandes auf Wunsch des Vorstandes teil.

(4) Die Mitglieder des Beirates nehmen an der Mitgliederversammlung teil und sind stimm- und antragsberechtigt.


§ 11 Rechnungsprüfer

(1) Die Rechnungsprüfer dürfen dem Vorstand und dem Beirat nicht angehören.

(2) Scheidet ein Rechnungsprüfer vorzeitig aus, kann der Vorstand für den Rest der Wahlperiode einen kommissarischen Rechnungsprüfer bestellen.

(3) Die Aufgabe der Rechnungsprüfer besteht in der Überprüfung der rechnerischen Tätigkeit des Schatzmeisters hinsichtlich der Kassen- und Geldverwaltung sowie in der Überprüfung der Vollzähligkeit und Ordnungsmäßigkeit aller Belege. Die Rechnungsprüfer haben das Ergebnis ihrer Prüfung dem Vorstand und anschließend der Mitgliederversammlung bekanntzugeben, bevor letztere den Vorstand entlasten.

§ 12 Auflösung des Vereins

(1) Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck besonders einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Auflösungsbeschluss erfordert eine drei Viertel Mehrheit der in der Mitgliederversammlung vertretenen Stimmen.

(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Deutsche Verkehrswacht, Landesverkehrswacht Bayern, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Gehalts- und Versorgungsansprüche aus Dienstverträgen sowie sonstige Verbindlichkeiten des aufgelösten Vereins sind vorab zu befriedigen.


Beschlossen am 26.April 2019

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